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Online-Streitbeilegung: Das musst Du jetzt wissen!

Neuigkeiten

22. Juli 2025

Die Europäische Kommission hat die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 abgeschaltet. Das hat weitreichende Konsequenzen für Dich und Dein Handwerksunternehmen, wenn Du online Waren oder Dienstleistungen anbietest. Aber keine Sorge, wir haben alle wichtigen Informationen für Dich zusammengefasst!

Was bedeutet die Abschaltung der OS-Plattform für Dich?

Die OS-Plattform wurde 2016 eingeführt, um Online-Einkäufe für private Verbraucher sicherer zu machen. Viele Handwerksbetriebe waren verpflichtet, auf diese Plattform hinzuweisen, wenn sie online tätig waren. Nun ist damit Schluss. Einige Handwerkskammern z.B. (HWK) Schwerin raten dringend dazu, alle Hinweise auf die OS-Plattform zu entfernen.

Wo musst Du aktiv werden?

  • Impressum: Überprüfe Dein Impressum und entferne den Link zur OS-Plattform.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Passe Deine AGB an und lösche entsprechende Passagen.
  • Online-Plattformen und Branchenverzeichnisse: Wenn Du Einträge auf anderen Websites hast, kontrolliere auch dort die Angaben.


Warum die Eile?

Bleibt der Hinweis auf die Plattform nach dem 20. Juli 2025 bestehen, könnte dies als irreführend gewertet werden. Im schlimmsten Fall drohen Dir dann Abmahnungen. Also besser jetzt handeln!

Warum wurde die Plattform abgeschaltet?

Der Grund ist simpel: Die Plattform wurde kaum genutzt. EU-weit wurden laut HWK Schwerin jährlich nur rund 200 Fälle über die Plattform abgewickelt. Offenbar hat die Plattform ihren Zweck nicht wie erhofft erfüllt.

Wichtige Info: Informationspflichten bleiben bestehen!

Auch wenn die OS-Plattform Geschichte ist, gibt es gute Nachrichten: Die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben bestehen!

Was bedeutet das konkret für Dich?

Wenn Du eine Website betreibst oder AGB verwendest, musst Du Verbraucher weiterhin darüber informieren, ob Du an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmst oder nicht. Das muss leicht zugänglich, klar und verständlich geschehen (§ 36 VSBG). Du musst auch auf die zuständige Stelle hinweisen.

Ganz wichtig: Selbst wenn Du nicht bereit bist, an einer Schlichtung teilzunehmen, musst Du darüber informieren!

Gibt es Ausnahmen?

Ja! Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden sind von dieser Informationspflicht ausgenommen.



Hast Du schon alle Hinweise auf die OS-Plattform entfernt?
Hier eine kleine Checkliste für dich. Schau welche Informationen du hier im jeweiligen Impressum hinterlegt hast.

Checkliste:

[ ] Eigene Homepage Impressum

[ ] wirsindhandwerk.de Betriebsprofil Impressum

[ ] Profile bei Fachpartnern und Lieferanten Impressum

[ ] Branchenverzeichnisse wie 11880 etc. Elkektriker.org. Dachdecker.net etc. Impressum

[ ] Fachportale und Auftragsvermittlungsportale wie Houzz Impressum

[ ] Soziale Medien Beschreibung oder Verlinkungen checken

[ ] Eure Firma googeln und dort alle Einträge checken und aktualisieren


Wichtiger Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Bitte konsultiere bei rechtlichen Fragen immer eine qualifizierte Fachperson.

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