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Ab dem 24.11. können Sie einen Antrag auf Förderung Ihrer privaten Ladestationen stellen. Förderfähig sind neu installierte Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Insgesamt stehen 200 Millionen Euro bis 2023 bereit. Dies entspricht 222.222 Ladepunkten. Die Förderung kann von Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, mMietern und Vermietern beantragt werden.
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Ab dem 24.11. können Sie einen Antrag auf Förderung Ihrer privaten Ladestationen stellen. Förderfähig sind neu installierte Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Insgesamt stehen 200 Millionen Euro bis 2023 bereit. Dies entspricht 222.222 Ladepunkten. Die Förderung kann von Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, mMietern und Vermietern beantragt werden.
Die Förderung in Höhe von 900 Euro gilt pro Ladepunkt. D. h. bei Kauf und Installation einer Twin Ladestation wie bspw. der ABL Wallbox eMH3 Twin oder von zwei Einzelladestationen wie bspw. der ABL Wallbox eMH1 erhalten Sie insgesamt 1.800 Euro Förderung.
Die KfW bezuschusst Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind.
Förderfähig sind dabei die Kosten für den Kaufpreis einer neuen Ladestation sowie die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten. Die Installation muss durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen. Eine Vorprüfung der elektrischen Installation ist sinnvoll um sicherzustellen, dass z. B. 11 kW Ladeleistung zur Verfügung stehen.
Alle ABL Ladestationen erfüllen die Kriterien der KfW und sind somit förderfähig.
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