30. August 2024
Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen oder Eigentümer von einer Wohnimmobilie in Deutschland. Ab sofort kann man sich im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag für die Heizungsförderung stellen, um eine effiziente Heizungsanlage in bestehende Immobilien einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- bzw. Wärmenetz einrichten zu lassen.
Wichtig: Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen werden, in dem eine aufschiebende bzw. auflösende Bedingung zur Zusage vereinbart wurde. Aus dem Vertrag muss hervorgehen, wann die geplante Maßnahme voraussichtlich umgesetzt sein wird. Dieses Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Hinweis: Für Vorhaben, die zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 begonnen wurden, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
Daher bieten wir Ihnen unseren Förderservice an. Wir beraten Sie und kümmern uns mit Ihnen um die Förderanträge.
Kontaktieren Sie uns ! H.-J. Barheine Ihr Experte für moderene Heizsysteme in Eilsleben.