15. August 2022
Die Tabelle zeigt die Änderungen der Förderungen.
Heizungsförderung beantragen für Heizungstausch und -optimierung
Hausbesitzer können eine Heizungsförderung beantragen, wenn sie ihr bestehendes Heizungssystem optimieren oder gegen ein neues austauschen wollen.
Voraussetzung für eine Förderung der Heizungsoptimierung ist, dass Ihre Heizungsanlage älter als zwei Jahre alt ist. Ein Heizungstausch kann über die BEG gefördert werden, wenn Ihr Gebäude älter als fünf Jahre ist.
Sie können in folgenden Fällen Heizungsförderung beantragen:
Voraussetzungen: Die Wärmepumpe wird für die Raumheizung genutzt oder als kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung eingesetzt. Förderfähig ist dieses Heizsystem auch, wenn es Wärme für ein Wärmenetz bereitstellt.
Die Wärmepumpe muss in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA aufgeführt werden.
Eine Solarthermieanlage können Sie staatlich fördern lassen.
Voraussetzungen: Die Anlage wird für die Warmwasserbereitung und/oder die Raumheizung eingesetzt. Die Solarthermie wird zur solaren Kälteerzeugung genutzt oder die Wärme/Kälte wird in ein Netz eingespeist. Die Solaranlage muss auf der Liste der förderfähigen Anlagen des Bafa stehen.
Wenn Sie für Ihre Heizungsanlage zwei erneuerbare Energien (EE) miteinander kombinieren, können Sie dafür Heizungsförderung beantragen.
Voraussetzungen: Die Geräte werden in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA aufgeführt.
Voraussetzungen: Die Heizungsanlage hat eine Nennwärmeleistung von mindestens fünf Kilowatt, die für Heizwärme genutzt werden.
Gefördert werden wasserführende Pelletöfen, Kombikessel für Pellets und Hackschnitzel/Scheitholz oder emissionsarme Holzvergaser. Auch diese Heizsysteme müssen auf der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA stehen. Für Anlagen mit besonders geringen Emissionen gibt es einen Innovationsbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten.
Um Zuschüsse für das Programm BEG Einzelmaßnahmen zu erhalten, stellen Sie Ihren Antrag auf Heizungsförderung nach wie vor beim BAFA.