4,8
von 5

31Bewertungen

100 %

Weiterempfehlung

Ausgezeichnet

PROFITIEREN SIE SCHON VON DEN AKTUELLEN FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR DAS HEIZEN MIT ERNEUERBAREN ENERGIEN?

23. Januar 2020

Zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts sind umgesetzt – wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die seit dem 1.1.2020 geltenden Programme


Die Förderprogramme für Heizsysteme in Deutschland sind vielfältig. Gerne wollen wir Ihnen in diesem Artikel einen Überblick geben, und haben im Folgenden die wichtigsten Informationen zu den beiden Anlaufstellen (BAFA = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) zusammengestellt. Die Neuerungen zum Jahreswechsel betreffen im Wesentlichen die Förderprogramme der BAFA, weshalb wir uns hierauf besonders konzentrieren.

Zu unterscheiden ist grundsätzlich bei der Heizungsförderung zwischen einem Investitionskostenzuschuss und zinsvergünstigten Darlehen. Die BAFA bezuschusst die Heizungsanlage, zinsgünstige Darlehen gibt es bei der KfW. Insbesondere die BAFA-Zuschüsse können sich sehen lassen: Je nach Heizungssystem beträgt die maximale Förderung hier bis zu 45% der Investitionssumme.


Voraussetzungen für die Förderung

Sind Sie Hauseigentümer, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Förderung. Unwichtig dabei, ob Sie das Eigentum selbst nutzen oder vermieten. Allerdings nur, wenn Sie den Antrag vor Sanierungsbeginn stellen!

Einen Wehrmutstropfen gibt es jedoch auch bei aller schöner Förderung: Heizkessel, die unter die Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fallen, sind vom neuen Marktanreizprogramm ausgeschlossen.


BAFA-Förderprogramme

Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – z. B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage – kann einen Zuschuss in Höhe von 45 % der Investitionskosten erhalten. Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % – z. B. über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 %.

Für Privatleute, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Bruttokosten einschl. der Mehrwertsteuer angesetzt werden, und zwar bis zu einer maximalen Investitionshöhe von 50.000 € pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und von max. 3,5 Mio. € bei Nichtwohngebäuden. Zu den förderfähigen Kosten gehören:

  • die Anschaffungskosten der geförderten Anlage,
  • die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme,
  • alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Erneuerung der Heizungsanlage stehen (z.B. Demontage eines alten Öltanks, Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern zur Optimierung des Heizungssystems, Kaminsanierung etc.) und schließlich auch
  • Ausgaben für die Einbeziehung eines Experten für die Fachplanung und Bauleitung.

 


Welche maximalen Fördermöglichkeiten es für welche alten Heizungen im Austausch gegen welche neue Systeme gibt, verdeutlicht die obige Grafik.


Zusammenfassend ist das neue Marktanreizprogramm der Bundesregierung sehr umfangreich. Den Überblick zu behalten und genau die passende Lösung für die eigene Immobilie zu finden ist nicht ganz einfach. Wenn Sie grundsätzlich zu den glücklichen Förderungsberechtigten gehören und Ihren Heizungstausch nun konkret umsetzen wollen, dann sind wir gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert (Stand 1. Januar 2020). Dennoch wird keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen.