Starke Unterstützung vom Staat.

11. Juli 2024

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Bis zu 70 % staatliche Förderung.

Der Staat fördert die Wärmewende. Er beteiligt sich mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten an der Anschaffung einer klimafreundlichen Heizung.

Förderfähige Kosten beim Heizungstausch

Beim Heizungstausch sind pro Wohneinheit maximal 30.000 € an Investitionskosten förderfähig. Diese Summe setzt sich aus einer maximalen Basisförderung von 9.000 € und einem Höchstfördersatz von 21.000 € zusammen. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind jeweils bis zu 15.000 € an Investitionskosten förderfähig. Ab der siebten Wohneinheit sind bis zu 8.000 € pro Wohneinheit förderfähig.

Zusammengefasst:

  • Erste Wohneinheit: Maximal 30.000 € (Basisförderung: 9.000 €, Höchstfördersatz: 21.000 €)
  • Zweite bis sechste Wohneinheit: Jeweils bis zu 15.000 € pro Wohneinheit
  • Ab der siebten Wohneinheit: Jeweils bis zu 8.000 € pro Wohneinheit

Diese Förderungen sollen den Umstieg auf effizientere und umweltfreundlichere Heizungssysteme finanziell unterstützen. Wenn Sie weitere Fragen zu den Fördermöglichkeiten haben oder Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihres Heizungstauschs benötigen, steht Ihnen Steffen Huschke Sanitär und Heizungsbau in Luckenwalde gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen, die bestmögliche Förderung für Ihr Projekt zu erhalten.

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