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Weiterempfehlung
Ausgezeichnet
16. Februar 2024
Seit 1.1.24 gilt das neue Gebäude-Energie-Gesetzt kurz GEG.
Das GEG betrifft keine vor dem 1.1.24 eingebaute Gas-Heizung. Wird die Heizung ausgetauscht, müssen verschiedene Punkte des GEG beachtet werden. Je nach Datum des Austausches und Standort der Heizung sind dann die kommunale Wärmeplanung, Stufenpläne usw. zu beachten.
Generell ist zu beachten, dass die CO2-Besteuerung stark ansteigen wird und somit Gas-Preise ebenfalls stark steigen werden. Die Wirtschaftlichkeit ihrer bestehenden Gasheizung kann somit in Frage gestellt werden.