5. Februar 2020
Ihr kompetenter Partner bei Tapetenwechsel oder bei Neubauvorhaben!
Mit annähernd 60 Jahren Erfahrung über zwei Generationen hinweg, sind wir mit unserer Beratung Profi. Wir kennen alle Förderprogramme zum Hausbau oder Umbau, zur Restaurierung oder einfach nur zum Tapetenwechsel.
Als zertifizierter Service Leitbetrieb geben wir Ihnen die Aufmerksamkeit, Wertschätzung und Sicherheit, damit Sie für Ihr Geld nicht enttäuscht werden und sich für die richtige und für Sie beste Lösung entscheiden können. Wir machen "Service" mit Herzblut, damit Sie mit einem guten Gefühl entscheiden können.
Kundenservice hat in unserem Unternehmen einen besonders hohen Stellenwert. Mit dem Service-Siegel „Leitbetrieb D“ machen wir diese Kompetenz noch sichtbarer für unsere Kunden. Wir sind Service Leitbetreib!
Unsere Tipps für Sie:
Ihre neuen Fenster können finanziell gefördert werden. Die wichtigsten Programme der KfW haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt.
Alle KfW - Programme für Privatpersonen
Ihr eigenes Heim kaufen, bauen, sanieren, modernisieren oder umbauen nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen - das bedeutet für Sie Lebensqualität und Selbstbestimmung. Die KfW unterstützt Sie auch beim energieeffizienten Bauen, Modernisieren oder Sanieren und fördert Beratungsleistungen bei der energetischen Sanierung.
Weitere Informationen unter: https://www.kfw.de
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in privaten Haushalten wird von bisher 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt. Dazu zählt auch der Fenstertausch. Das Bundeskabinett hat am 5. Oktober für die Jahre 2009 und 2010 beschlossen, dass die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen ab Anfang 2009 ausgeweitet wird. Verbraucher können dann 20 Prozent von maximal 6.000 Euro absetzen, sparen mit den Lohn-Anteilen auf ihrer Handwerker-Rechnung also bis zu 1.200 Euro Steuern.
Steuerlich begünstigt wird nur die reine Dienstleistung. Dazu zählen auch beispielsweise die Fahrtkosten des Handwerkers, nicht aber die Materialkosten. Aus der Rechnung des Fensterfachbetriebes bzw. Fensterbauers muss also der Anteil, der auf die Dienstleistung (Montage) entfällt eindeutig hervorgehen. Es können auch mehrere Rechnungen über geringe Beträge eingereicht werden. Eine reine Festpreisvereinbarung auf einer Rechnung ist steuerlich nicht begünstigt. Mit dem Handwerksunternehmen sollte daher schon vor der Rechnungstellung über die erforderliche Aufteilung auf der Rechnung gesprochen werden. Alle Rechnungen müssen unbar bezahlt werden. Mit einer Kopie des Kontoauszuges der Buchung dokumentiert, wird dieser Nachweis u.a. erbracht. Voraussetzung ist auch die Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.